Versicherung | 22.02.2012

Umfassender Schutz bewahrt vor finanziellen Einbußen

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Umfassender Schutz bewahrt vor finanziellen Einbußen

Beim Abschluss einer Hausratversicherung ist zu beachten, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, um bei einem großen Schadensfall oder einem eventuellen Totalschaden den finanziellen Neuwert der verbrannten, gestohlenen oder beschädigten Hausratgegenstände zu erhalten.

Die Hausratversicherung leistet in der Regel für Schäden aus Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm, Hagel, Beraubung, Vandalismus (nach einem Einbruch) und Überspannung nach einem Blitzeinschlag. Allerdings sollte im Vorfeld eine Inventarliste erstellt werden, wobei eine Dokumentation der Wertgegenstände und Einrichtung in Form von Fotos ratsam ist, um im Schadensfall einen Nachweis führen zu können. Zudem gibt es Zusatzklauseln, die über den üblichen Versicherungsschutz hinaus Leistung erbringen und im Falle der groben Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz gewähren.

Die Bedingungen der Hausratversicherung sind genau zu prüfen, um einen umfassenden Schutz des eigenen Hab und Guts zu gewährleisten. Es ist nicht unbedingt jeder Schaden versichert, was im Zweifelsfall jedoch sehr kostspielig werden kann. So wird zwar in der Regel Versicherungsschutz bei so genannten Überspannungsschäden gewährt. Dieser Schutz beinhaltet jedoch nur Schäden, die aufgrund eines Gewitters entstanden sind. Ausgeschlossen und somit nicht ersatzpflichtig sind Überspannungsschäden aufgrund von Netzschwankungen.
Fahrräder, die außerhalb geschlossener Räumlichkeiten gestohlen werden, sind nicht mitversichert. Befindet sich das Fahrrad allerdings im Haus und wird bei einem Einbruch gestohlen, leistet die Hausratversicherung und erstattet den Neuwert. Glasschäden sind in der Regel ebenfalls nicht mitversichert. Die Absicherung zusätzlicher Risiken ist sinnvoll und muss separat erfolgen, so dass die Versicherung zum Beispiel auch das Dachfensterrollo ersetzen kann.

Es lohnt sich, die Versicherungspolice von Zeit zu Zeit zu überprüfen und mit den tatsächlichen eigenen Wert- und Einrichtungsgegenständen zu vergleichen. Eventuelle Zusatzklauseln können immer nachträglich hinzugefügt werden, um das Leistungsspektrum zu erweitern, so dass etwa die Kosten für eine neue Balkonbespannung bei Beschädigung erstattet werden.


 


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